Herzlich Willkommen.
Ich lade Sie herzlich ein, in Ruhe auf unserer Seite zu stöbern.
Möchten Sie uns und unsere Arbeit näher kennen lernen, bin ich sehr gerne persönlich für Sie da und beantworte mit Freude Ihre Fragen.

Unser Konzept
Wie geht es weiter, wenn Eltern oder andere zu betreuende Angehörige nicht mehr alleine im Haushalt zurechtkommen, aber weiterhin gerne in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben wollen?
Einfach in guten Händen
Wir bieten Ihnen zur Entlastung Ihres täglichen Lebens, eine 24-Stunden Betreuung oder eine Kurzzeitbetreuung an.
24-Stunden Betreuung:
Ihre Betreuungskraft bleibt in der Regel zwischen 6 und 12 Wochen im Haushalt der zu betreuenden Person. Danach findet ein Wechsel der Betreuungskraft statt.
Kurzzeitbetreuuung:
Als Übergangslösung zur Auszeit oder zur Erholung.
Wählbar zwischen:
- 4 Wochen
- 5 Wochen
- 6 Wochen

Ihre Betreuungskraft
„Liebevolle Betreuung schafft vertrauen und menschliche Wärme!“
Ihre Betreuungskraft kommt überwiegend aus Polen.
Das hat für Sie folgende Vorteile:
Diese Frauen sind sehr zuverlässig und häuslich.
Um auch Ihnen die Verständigung so einfach wie möglich zu machen, vermitteln wir keine Betreuungskräfte ohne Deutschkenntnisse.
Durch die 1:1 Betreuung wird eine individuelle Fürsorge im Alltag möglich. Ihre Betreuungskraft teilt sich die Arbeit im Haushalt nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen ein – so auch bei Pausen- und Freizeitnahme.
Die Auswahl Ihrer Betreuungskraft nehmen wir mit Ihnen anhand Ihrer Anforderungen vor. Ein Wechsel der Betreuungskraft findet in der Regel im Rhythmus zwischen 4 – 12 Wochen statt.
Wie gelingt ein guter Anfang?
Manchmal ist es schwer sich einzugestehen, dass vieles nicht mehr so läuft, wie es früher einmal möglich war. Und vielleicht haben Sie oder Ihre Angehörigen das Gefühl, nicht mehr wertvoll zu sein und gebraucht zu werden, weil Ihnen plötzlich alles abgenommen werden soll.
Bedenken Sie bitte dabei: Es ist kein Verlust sondern Sie erhalten einen Gewinn. Für Sie soll die Betreuungskraft eine „HILFE“ sein. Sie müssen nicht alles aus der „Hand“ geben, sondern Sie können auch weiterhin mitarbeiten – so, wie es gut für Sie ist. Sie haben es aber leichter und müssen die Last nicht mehr alleine stemmen. Das ist und kann sehr entlastend sein.
Auf beide Seiten ist es sicherlich wichtig, sich erst einmal aneinander zu gewöhnen. Diese anfängliche Unsicherheit ist mit Einfühlungsvermögen, Vertrauen, Entgegenkommen und Verständnis füreinander gewiss zu begegnen.
Für eine liebevolle Betreuung in den eigenen vier Wänden!
Welche Aufgaben übernimmt Ihre Betreuungskraft?
Grundpflege:
Hilfe bei der Körperpflege
Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden
Hilfe beim An- und Auskleiden
Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
Haarpflege
Zahnpflege
Toilettengang
Hauswirtschaftliche Versorgung:
Haushaltsführung
Kochen
Essenvorbereitung, Nahrungsaufnahme
Kleiderpflege wie z.B. waschen oder bügeln
Reinigen der Wohnung bzw. Aufräumen
Soziale Fürsorge:
Einkaufen und Besorgungen tätigen
Unterhaltung, Gespräche, Spiele
Begleitung bei Arztbesuchen
Spaziergänge
Andere Aktivitäten
Wenn alles zuviel wird… damit es Ihnen leichter geht!
Kosten
Die Betreuungskosten richten sich nach folgenden Kriterien:
- Krankheitsbild
- Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten
- Niveau der Sprachkenntnisse
- Weitere Personen, die im Haushalt zu betreuen sind
- Weitere Personen, die im Haushalt leben
Der Pflegegrad spielt keine Rolle in unserer Preisgestaltung!
Lassen Sie sich einfach ein unverbindliches und kostenloses Angebot erstellen.
Füllen Sie unseren Anfragebogen zur Betreuung aus und schicken Sie ihn an uns zurück.
Wir erstellen Ihnen schnellstmöglich ein unverbindliches Angebot.
Wir sind bestrebt Ihnen ein faires Preis-/Leistungs-Verhältnis zu bieten.
Deshalb haben wir eine äußerst „schmale“ Kostengestaltung erstellt und wir möchten sicherstellen, dass alle beteiligten Partner nicht „über Gebühr“ gefordert werden.
Die Leistungen sollen bezahlbar sein!
Der wichtigste Punkt ist sicherlich in der persönlichen und individuellen Betreuung und Pflege mit enorm niedrigeren Kosten zu sehen.
Kostenerleichterung durch Fördermittel
Pflegegeld und Steuervorteile können sich reduzierend auf Ihre effektive Kosten auswirken!
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
Pflegegeld: | 0,00 € | 347,00 € | 599,00 € | 800,00 € | 990,00 € |
Verhinderungspflege: | 0,00 € | 294,00 € | 294,00 € | 294,00 € | 294,00 € |
Steuererleichterung: | 0,00 € | 333,33 € | 333,33 € | 333,33 € | 333,33 € |
effektive Entlastung: | 0,00 € | 1.105,00 € | 1.357,00 € | 1.558,00 € | 1.748,00 € |
Entlastungsbeitrag: | 131,00 € | 131,00 € | 131,00 € | 131,00 € | 131,00 € |
Das Pflegegeld kann Ihre effektive monatliche Belastung reduzieren.
20 % der Kosten für Haushaltsnahe Dienstleistungen können als außergewöhnliche Belastungen mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. (Höchstens jedoch 4.000,00 € jährlich.)
Ob Sie von allen Möglichkeiten profitieren können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und muss individuell abgeklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich daher mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung zu setzen. Sprechen Sie auch am besten mit Ihrem Steuerberater über dieses Thema.
Fragen und Antworten
1. Was ist eine häusliche 24-Stunden-Betreuung?
Eine Betreuungskraft bzw. Haushaltshilfe wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person im Haushalt. Sie ist Tag und Nacht anwesend und übernimmt die Aufgaben, welche vorher in einem Fragebogen vereinbart werden. Die 24-Stunden-Betreuung unterstützt nicht nur stundenweise, sondern ist durchgehend vor Ort.
2. Wie sind die Rahmenbedingungen?
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett und Bettwäsche, sowie einem Kleiderschrank. Die Mitbenutzung des Bades muss störungsfrei gewährleistet sein. Kost und Logis sind für die Betreuungskraft frei. Der Betreuungskraft sollte 1 – 2 Mal pro Woche die Möglichkeit eingeräumt werden für etwa 10 – 15 Minuten mit der Familie im Heimatland zu telefonieren. Viele nutzen dabei das Internet zur Kommunikation mit ihren Angehörigen, daher wäre ein Internetanschluss von Vorteil.
3. Wie sind die Sprachkenntnisse der Pflegekräfte?
Wir legen Wert auf deutsche Sprachkenntnisse. Es werden nur Betreuungskräfte vermittelt mit:
- Grundkenntnisse (verstehen gut, sprechen einfache Sätze)
- Mittlere Kenntnisse (einfache Unterhaltung ist möglich)
- Gute Kenntnisse (Unterhaltung auf gutem Niveau möglich)
4. Wie sind die Arbeitszeiten?
Die Arbeitszeit ist je nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen der zu betreuenden Person angepasst. Auf welche Art und Weise die Leistungen erbracht werden, bleibt der Betreuungskraft überlassen. Für die Freizeit empfehlen wir täglich mindestens 3 Stunden zusammenhängend einzuräumen und abzusprechen. Der Rahmen für die Freizeit sollte vor der Anreise der Betreuungskraft klar geregelt sein.
5. Wie gestaltet sich die Anreise der Betreuungskraft und wie ist der Ablauf bei einem Betreuungskraftwechsel?
Die Betreuungskraft kommt mit dem Reisebus oder der Bahn zu einer größeren Stadt in der Nähe. Die ANSTETT Pflege mit Herz Vermittlungs- und Betreuungsagentur holt die Betreuungskraft dort ab und bringt sie zu Ihnen nach Hause. Bei einem Wechsel mit mehreren Betreuungskräften (optimal sind zwei bis drei Kräfte) haben Sie den Vorteil:
- Eine bessere Abwicklung bei Notfällen
- Nicht ständig wechselnde Gesichter und damit bessere Vertrauensbildung
- Leichtere Absprachen und einfache Übergabe bei einem Wechsel
Der Wechsel ist meistens nahtlos. Manchmal ist es sinnvoll an einem Tag beide Betreuungskräfte vor Ort zu haben, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen und eine Betreuungslücke auszuschließen.
6. Warum kommt es zu einem Wechsel der Betreuungskraft?
Die Betreuungskraft ist in der Regel zwischen 4 – 12 Wochen im Haushalt der zu betreuenden Person. Nach dieser Zeit ist es wichtig, familiären Kontakt zur eigenen Familie zu haben. Weiterhin ist es erforderlich, dass die Betreuungskraft zwischendurch auch für andere Auftraggeber tätig wird.
7. Wie lange dauert es in der Regel bis die Betreuungskraft anreist?
Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, rufen Sie uns an. Wir vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin bei Ihnen, bzw. der zu betreuenden Person vor Ort. Bei diesem Gespräch nehmen wir Ihre Wünsche an die Betreuungskraft auf. Wichtig, für die richtige Personalauswahl, ist dabei unsere eigene Eischätzung über das Krankheitsbild und häusliche Voraussetzung. Sofern möglich, vermitteln wir Ihnen eine Betreuungskraft innerhalb ca. 14 Tagen oder zu dem von Ihnen gewünschten Termin. In Einzelfällen kann es auch schneller gehen.
8. Aus welchem Land kommen die Betreuungskräfte?
Die Betreuungskräfte kommen überwiegend aus Polen. In Ausnahmefällen kommt die Betreuungskraft auch aus anderen EU-Ländern.
9. Wie ist die rechtliche Lage in Bezug auf die Beauftragung von osteuropäischen Betreuungskräften?
Ist es legal?
Folgendes ist aus rechtlichen Gründen unbedingt zu beachten:
Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland als Unternehmerin bzw. gewerblich gemeldet sein. Als Nachweise für den Zoll gelten Gewerbeschein und bei einem Gewerbeschein im EU-Ausland das A1-Entsendeformular für die sogenannte Eigenentsendung. Alternativ kann ein Gewerbe auch hier in Deutschland angemeldet sein.
Es kann auch eine Betreuungskraft bei einem Unternehmen im Ausland angestellt sein und von diesem nach Deutschland entsendet werden. Hier wird ebenfalls das A1-Formular benötigt.
Eine weitere Möglichkeit ist die Direkteinstellung einer Betreuungskraft bei Ihnen bzw. Ihren Angehörigen Dabei werden Sie Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten und Haftungsrisiken. Die Kosten und der bürokratische Aufwand sind in diesem Fall deutlich höher. Bei der Umsetzung dieses Modells stehen wir Ihnen jedoch auch gerne zur Seite.
10. Ihre Vorteile bei der ANSTETT Pflege mit Herz Vermittlungs- und Betreuungsagentur sind:
- Kompetenz und Zuverlässigkeit! Wir haben langjährige Erfahrung im Umgang von kranken und behinderten Menschen in der Pflege. Dementsprechend werden auch die Betreuungskräfte ausgewählt und vermittelt.
- Persönliche Kundenbetreuung direkt vor Ort
- Polnische Sprachkompetenz
- Feste Ansprechpartner während der ganzen Laufzeit
- Transparenz, Fairness und Offenheit
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- Keine Begrenzung der Personalvermittlung
- Taggenaue Abrechnung. Eine Bezahlung erfolgt nur für die Tage, an denen eine durch uns vermittelte Betreuungskraft vor Ort ist. Dadurch haben Sie die volle Kostenkontrolle!
- Kündigung des Vertrages ist jederzeit innerhalb von 10 Tagen möglich.
11. Wie ist das weitere Vorgehen?
Wenn Sie unser Angebot annehmen wollen, rufen Sie uns einfach unter der Tel. 07271 – 90 63 013 an. Wie unter Punkt 7 beschrieben, vereinbaren wir einen persönlichen Gesprächstermin. Wenn alles soweit geklärt ist, sind die weiteren Schritte:
- Sie erhalten von uns, die für Ihre Bedürfnisse geeigneten Personalvorschläge und treffen Ihre Auswahl der Betreuungskraft mit uns.
- Wir planen die Anreise und teilen Ihnen die Anreisedaten der Betreuungskraft mit.
- Sie nehmen Ihre Betreuungskraft mit uns in Empfang.
- Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner, Koordinator, Vermittler und Problemlöser weiterhin umfassend zur Verfügung.
12. Welche Aufgaben übernimmt Ihre Betreuungskraft?
Hauswirtschaftliche Versorgung:
- Haushaltsführung
- Kochen
- Essensvorbereitung, Nahrungsaufnahme
- Kleiderpflege (waschen, bügeln)
- Reinigen der Wohnung / Aufräumen
- Einkaufen / Besorgungen
Grundpflege:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen
- Haarpflege
- Zahnpflege
- Toilettengang
Soziale Fürsorge:
- Unterhaltungen, Gespräche
- Gemeinsame Gesellschaftsspiele
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Spaziergänge
- Andere Aktivitäten
Noch ein Hinweis für Sie:
Pflegegeld und Steuervorteile können sich reduzierend auf Ihre effektive Kosten auswirken!
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
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Pflegegeld: | 0,00 € | 347,00 € | 598,00 € | 800,00 € | 990,00 € |
Verhinderungs-pflege: | 3.539,00 € jährlich | ||||
Wenn keine Kurzzeitpflege genommen wurde, erhöht sich Ihr Betrag zur Verhinderungspflege um weitere 806,00 € | |||||
Steuervorteil: | 20% der Kosten (höchstens jedoch 4.000,00 € jährlich) |
Ob Sie von allen Fördermitteln profitieren können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und muss individuell abgeklärt werden. Sprechen Sie daher unbedingt mit Ihrer Pflegekasse und Ihrem Steuerberater.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne auch persönlich zur Verfügung.